Der BfArM-Zulassungsprozess – was Pharma wissen muss

BfArM-Zulassungsprozess – was Pharma wissen muss

Illustration mithilfe generativer KI erstellt.

Digitale Gesundheitsanwendungen eröffnen Pharmaunternehmen neue Möglichkeiten. Gleichzeitig stellt der regulatorische Rahmen hohe Anforderungen – an Evidenz, Datenschutz, technische Sicherheit und klinische Wirksamkeit.

Der Weg in das DiGA-Verzeichnis des BfArM ist weit mehr als ein formaler Zulassungsprozess – er definiert die Grundlage für Vertrauen, Skalierbarkeit und langfristige Integration in die Regelversorgung.

Gerade im Bereich psychischer Erkrankungen ist regulatorische Qualität entscheidend. Digitale Therapien greifen direkt in sensible Versorgungsprozesse ein und müssen daher sowohl klinisch wirksam als auch technisch und organisatorisch belastbar sein.

 

Typische Herausforderungen für Pharmaunternehmen

Regulatorische Strategie

MDR-Klassifikation und strategische Produktdefinition von Beginn an

Klinische Evidenz

Studienkonzepte und Wirksamkeitsnachweis nach GCP-Standard

Datenschutz & Sicherheit

ISO 27001, BSI TR-03161, DSGVO-konformes Plattformdesign

Versorgungseffekt

Nachweis positiver Versorgungseffekte (medizinischer Nutzen + pSVV)

UX & Adhärenz

Nutzerzentriertes Design und nachgewiesene Therapieadhärenz

Skalierbarkeit

Interoperabilität und Integration in reale Versorgungssysteme

Die 9 Phasen des BfArM-Prozesses

Der BfArM-Prozess umfasst mehrere zentrale Phasen, die systematisch durchlaufen werden müssen:

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Strategische Produktdefinition

Indikation, Zielgruppe, Therapieziel, Positionierung im Versorgungspfad

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MDR- und Risikoklassifizierung

Einordnung als Medizinprodukt Klasse I oder IIa nach MDR

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MDR- und Risikoklassifizierung

Einordnung als Medizinprodukt Klasse I oder IIa nach MDR

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Technische & regulatorische Dokumentation

Technische Dokumentation nach IEC 62304, IEC 62366-1, ISO 14971

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Klinische Evidenzgenerierung

Randomisierte kontrollierte Studie (RCT) an akkreditierten Prüfzentren

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Datenschutz- & Sicherheitsnachweise

DSGVO, BSI TR-03161, ISO 27001 – vollständige Konformitätsnachweise

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Antragstellung beim BfArM

Einreichung aller Unterlagen über das BfArM-Portal (DiGA Fast Track)

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Bewertung & vorläufige Aufnahme

BfArM prüft Antrag innerhalb von 3 Monaten, ggf. vorläufige Aufnahme

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Nachweis positiver Versorgungseffekte

Binnen 12 Monaten: Nachweis durch Studie oder Datauswertung

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Regelhafte Aufnahme ins DiGA-Verzeichnis

Dauerhafte Aufnahme, Erstattung durch alle gesetzlichen Krankenkassen

Integrierte Versorgungskonzepte als Erfolgsfaktor

Insbesondere bei digitalen Therapien für Depressionen, Angststörungen, Psychosen oder neuropsychiatrische Erkrankungen zeigt sich: Erfolgreiche Produkte werden nicht isoliert entwickelt. Entscheidend sind heute integrierte Versorgungskonzepte.

Zentrale Erfolgsfaktoren für Pharma

  • Frühzeitige regulatorische Strategie
  • Evidenzorientierte Produktentwicklung
  • Fokus auf reale Versorgungspfade
  • Nutzerzentriertes Design und Adhärenz
  • Integration in bestehende Netzwerke
  • Skalierbare Plattformarchitektur

MiNDNET begleitet den gesamten Prozess

MiNDNET unterstützt Pharmaunternehmen entlang des gesamten BfArM-Prozesses – von der strategischen Konzeption bis zur Implementierung in koordinierte Versorgungssysteme. Durch die Verbindung aus universitärer Forschung, klinischer Versorgungsexpertise und technischer Plattformarchitektur entstehen Lösungen, die regulatorische Anforderungen mit realer Versorgungspraxis verbinden.

Mit ORIKO® als erster BfArM-zugelassener DiGA für ADHS in Deutschland verfügt MiNDNET über den Proof of Concept: von der klinischen Idee bis zur Zulassung im Juli 2025 – partnerschaftlich entwickelt mit Takeda Deutschland.

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